"Wahlarzt" - Informationen

Wahlarzt - was ist das ?

Wahlärzte haben keine direkten Verträge mit Krankenkassen und sind den Grundsätzen und Qualitätskriterien der Ärztekammer verpflichtet. Als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe arbeite ich entsprechend den derzeit gültigen Richt- und Leitlinien der OEGGG (Österr. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe), ohne Einschränkungen durch Vorgaben der Krankenkassen.

Das bedeutet für Sie: Hohe medizinische Standards, mehr Zeit für Ihr Anliegen, weniger Zeit im Wartezimmer, kurzfristige Terminvereinbarung.

Rezepte, Übeweisungen,...

Rezepte, Überweisungen und Verordnungen werden von mir kassenmäßig ausgestellt und müssen nicht umgeschrieben oder bewilligt werden. (Ausgenommen: Generell bewilligungspflichtige Leistungen oder Medikamente)

Honorar

Der Wahlarzt erhält sein Honorar direkt von der Patientin. Es gilt die freie Honorarvereinbarung. Sie werden gebeten, das Honorar im Anschluss an Ihre Untersuchung in bar oder mit Bankomatkasse bei der Sprechstundenhilfe zu begleichen. Die aktuelle Honorarliste sowie Informationen zur Kostenrückerstattung finden sie hier